^
^
Einführung / Wer wir sind / Kontakt | Begriffsglossar und Grundlagen | Katholische Artikel | Erstaunliche Beweise für Gott | Der heilige Rosenkranz | Die Häresien des 2. Vatikanums | Babylon ist gefallen, gefallen!! | Wie falsche „Christen“ den Epheserbrief missverstehen | Warum die Hölle ewig sein muss |
Unser YouTube-Kanal | Außerhalb der Kirche kein Heil | Geistliche Themen | Abweisung der Wollust und Unreinheit der Hölle | Fatima | Enttarnung der „katholischen Kirche“ des 2. Vatikanums | Traditionell-katholische Sachverhalte u. Gruppierungen | Widerlegung der östlichen „Orthodoxen Kirche“ |
Katholiken dürfen nicht für verstorbene Nichtkatholiken beten
Es ist ein Dogma, dass es außerhalb der katholischen Kirche kein Heil gibt. Alle, die als Nichtkatholiken sterben, werden in die Hölle kommen. Daher dürfen keine Gebete für Personen, die als Nichtkatholiken gestorben sind, verrichtet werden. Sofern eine Person zu Lebzeiten ein Nichtkatholik oder Häretiker war, gilt die Person als so verstorben, wie er oder sie gelebt hat (d.h. als Nichtkatholik und außerhalb der Kirche) - es sei denn, es gibt Beweise im externen Forum für die Bekehrung zum wahren Glauben. Es dürfen daher keine Gebete für einen Menschen verrichtet werden, der nach dem letzten verfügbaren Kenntnisstand ein Nichtkatholik oder ein Häretiker war, weil man hofft, daß sich diese Person in den letzten Tagen vor seinem oder ihrem Tod bekehrt hätte. Gebete dürfen nur für Menschen verrichtet werden, die im wahren Glauben gestorben sind. Hier sind einige Zitate, die die Lehre der Kirche in Erinnerung rufen, dass Katholiken nicht für solche Personen beten dürfen (oder als rechtgläubig verstorben betrachten dürfen), die als Nichtkatholiken oder ohne den wahren Glauben verstorben sind.
Der heilige Thomas zitiert auch den heiligen Augustinus, der dasselbe lehrte: In der Artikulation dieses Prinzips (d.h. dass Gebete nur für solche Verstorbenen verrichtet werden dürfen, die als wahre Christen gestorben sind, und nicht für Häretiker und Nichtkatholiken) sagt der hl. Papst Gregorius II. außerdem, dass Gebete und Opfer für diejenigen, die zwar als wahre Christen (d.h. Katholiken), aber eindeutig im Stand der Todsünde gestorben sind, ebenfalls nicht zulässig sind. Um für einen Verstorbenen zu beten, muss er also den wahren katholischen Glauben besessen haben und nicht in der Todsünde gestorben sein. Im folgenden Zitat spricht der heilige Franz Xaver von einem heidnischen Freibeuter, der auf seinem Schiff gestorben ist. Der hl. Franz Xaver sagt, daß „[jener] seine Seele durch seine eigene Hand in die Hölle stürzte", und er wiederholt das Prinzip, daß Gebete nicht für Menschen verrichtet werden dürfen, die außerhalb des wahren Glaubens gestorben sind.