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Unterwerfung unter die Kirche / den Papst
Die zweite Definition vom Stuhle Petri bzgl. des Dogmas „Außerhalb der Kirche gibt es kein Heil" stammt von Papst Bonifatius VIII. in der Bulle Unam Sanctam.
Dies bedeutet unfehlbar, dass jedes menschliche Geschöpf dem römischen Pontifex zum Heil unterworfen sein muss. Natürlich bedeutet dies nicht, dass man Antipäpsten (wie wir sie heutzutage reihenweihe haben) zum Heil unterworfen sein müsste. Es bedeutet hingegen, dass jeder dem wahren Papst untertan sein muss, falls und wann wir einen haben.
Aber wie sind Säuglinge dem Papst unterworfen? Das ist eine gute Frage. Beachten Sie, dass Papst Bonifaz VIII. nicht deklariert hat, dass jedes menschliche Geschöpf den Papst kennen muss, sondern dass jedes menschliche Geschöpf dem Papst unterstellt sein muss. Säuglinge werden durch ihre Taufe in die eine Kirche Christi, deren Haupt der Papst ist, dem Papst untertan.
Es ist ein Dogma, dass Säuglinge und andere der Autorität der Kirche unterworfen werden, wenn sie in die wahre Kirche eintreten, indem sie das Sakrament der Taufe empfangen.
So werden sie durch ihre Taufe dem Papst unterworfen, da der Papst die höchste Autorität in der Kirche besitzt (1. Vatikanisches Konzil, de fide). Dies beweist, dass die Taufe tatsächlich die erste Komponente ist, die bestimmt, ob man dem Papst unterworfen ist oder nicht. Wenn man nicht getauft ist, kann man nicht dem Papst unterworfen sein, da die Kirche ihr Urteil (d.h. ihre Gerichtsbarkeit) über niemanden ausübt, der nicht in die Kirche durch das Sakrament der Taufe eingetreten ist (de fide).
Es ist daher nicht möglich, dem Papst unterworfen zu sein, ohne das Sakrament der Taufe empfangen zu haben, da die Kirche (und der Papst) kein Urteil (Gerichtsbarkeit) über eine ungetaufte Person ausüben kann (Trient, de fide). Und da es nicht möglich ist, dem Papst ohne das Sakrament der Taufe untertan zu sein, ist es nicht möglich, ohne das Sakrament der Taufe gerettet zu werden, da jedes menschliche Geschöpf dem Papst zum Heil untertan sein muss (Papst Bonifatius VIII., de fide).
Fußnoten:
[1] Denzinger 468-469
[2] Denzinger 895; Dekrete der Ökumenischen Konzile, 2. Band, Seite 704