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Diejenigen, die in Erbsünde oder Todsünde sterben, steigen in die Hölle hinab
Wie ich oben bewiesen habe, gibt es keinen anderen Weg für Kinder, von der Erbsünde befreit zu werden, als durch das Sakrament der Taufe. Das beweist natürlich, dass es keine andere Möglichkeit für Kinder gibt, das Heil zu erlangen, als durch das Sakrament der Taufe. Die folgenden dogmatischen Definitionen bekräftigen also lediglich, was bereits feststeht: Kein Kind kann ohne die Wassertaufe ins Himmelreich gelangen, sondern wird vielmehr in die Hölle hinabsteigen.
Hier verurteilt Papst Pius VI. die Vorstellung einiger Theologen, dass Kleinkinder, die in der Erbsünde sterben, die Feuer der Hölle erleiden. Gleichzeitig bestätigt er, dass diese Kleinkinder in einen Teil der unteren Regionen (d.h. in die Hölle) kommen, der als Limbus oder Vorhölle der Kinder bezeichnet wird. Sie kommen nicht in den Himmel, sondern an einen Ort in der Hölle, wo es kein Feuer gibt. Dies steht in völliger Übereinstimmung mit allen anderen feierlichen Definitionen der Kirche, die lehren, dass Kleinkinder, die ohne Wassertaufe sterben, in die Hölle hinabsteigen, aber eine andere Strafe erleiden als diejenigen, die in Todsünde sterben. Ihre Strafe ist die ewige Trennung von Gott.[3]
Fußnoten:
[1] Dekrete der Ökumenischen Konzile, 1. Band, Seite 528; Denzinger 693
[2] Denzinger 1526
[3] Die Päpstlichen Enzykliken, 3. Band (1903-1939), Seite 530