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„Deutscher Bischof schlägt Richtlinien für die Segnung gleichgeschlechtlicher ‚Paare‘, Geschiedener und ‚Wiederverheirateter‘ vor“
„Bischof Georg Bätzing von Limburg, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hat diese Woche empfohlen, die offiziellen Richtlinien der Konferenz für die ‚Segnung‘ gleichgeschlechtlicher ‚Paare‘, Geschiedener und standesamtlich ‚Wiederverheirateter‘ sowie anderer irregulärer Verbindungen in seiner Diözese umzusetzen.
Das Bistum Limburg veröffentlichte Bätzings Empfehlung zur Umsetzung dieser ‚Segnungen‘ am 9. Juli in ihrem offiziellen Bistumsblatt. Die Empfehlung des Bischofs folgt auf die Ankündigung der Deutschen Bischofskonferenz und der Laienorganisation Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) im April, die Richtlinien für diese ‚Segnungen‘ im Einklang mit dem ‚pastoralen Ansatz‘ des verstorbenen Papstes Franziskus zu übernehmen.
Laut dem Dokument sollen die häretischen ‚Segnungen‘ ‚geschiedenen und wiederverheirateten Paaren, Paaren aller Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen sowie Paaren, die aus anderen Gründen das Sakrament der Ehe nicht empfangen wollen oder können‘, angeboten werden.
Diese Richtlinien für homosexuelle ‚Segnungen‘ waren in Deutschland zu erwarten, da der ‚Synodale Weg‘ des Landes bereits beschlossen hatte, gleichgeschlechtliche ‚Segnungen‘ im Jahr 2023 zuzulassen und umzusetzen. In derselben Woche hatte sich der ‚Synodale Weg‘ auch für die Zulassung von ‚Diakoninnen‘ ausgesprochen und eine Erklärung verabschiedet, in der es heißt, dass ‚Transsexuelle‘ nicht vom Priesteramt ‚ausgeschlossen‘ werden sollten.
Das umstrittene Dokument Fiducia Supplicans von Papst Franziskus aus dem Jahr 2023, das unter bestimmten Bedingungen die ‚Segnung‘ homosexueller ‚Paare‘ zuließ, bot der häretischen Ausrichtung der deutschen ‚Synodalkirche‘ große Unterstützung. Tatsächlich berufen sich die deutschen Bischöfe in ihren Leitlinien auf Fiducia Supplicans, um ihre häretische Position zu rechtfertigen.“