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Der heilige Gregor der Große: Alle Ungläubigen und Menschen außerhalb der Sakramente sind verloren
In dieser Passage aus seinem Werk Moralia (über das Buch Hiob) lehrt der heilige Papst Gregor der Große, dass alle, die als Ungläubige und ohne die Sakramente der Kirche sterben, nicht gerettet werden. Wie andere Heilige, die über dieses Thema schreiben, zitiert er in diesem Zusammenhang Johannes 3, in dem es heißt, dass derjenige, der nicht glaubt, schon gerichtet ist.
Hl. Papst Gregor der Große, Moralia, Buch 26, Kap. 27 (Nr. 50): „Über diejenigen sagt der Prophet: Die Gottlosen werden zum Gericht nicht auferstehen. [Ps 1,5] Und über sie spricht der Herr: Wer aber nicht glaubt, der ist schon gerichtet. [Joh 3,18] Und Paulus sagt über sie: Denn alle, welche ohne das Gesetz gesündigt haben, werden ohne das Gesetz zugrunde gehen. [Röm 2,12] Deshalb auferstehen zwar auch die Ungläubigen, aber zur Qual und nicht zum Gericht. Denn ihr Fall wird dann nicht behandelt, da sie durch ihren eigenen Unglauben bereits verurteilt sind, noch bevor sie vor ihren strengen Richter treten. Diejenigen jedoch, die zwar an ihrem Glaubensbekenntnis festhalten, aber keine entsprechenden Werke vorweisen können, werden der Sünde für schuldig befunden und gehen ewig zugrunde. Diejenigen jedoch, die nicht einmal die Sakramente des Glaubens empfangen haben, hören bei der letzten Prüfung nicht den Vorwurf des Richters. Denn da sie bereits durch die Finsternis ihres eigenen Unglaubens verurteilt sind, verdienen sie es nicht, durch eine offene Zurechtweisung dessen verurteilt zu werden, den sie verachtet haben. Jene hören zumindest die Worte des Richters, weil sie die Worte Seines Glaubens bewahrt haben. In ihrer Verurteilung hören die Ungläubigen jedoch nicht das Urteil des ewigen Richters, da sie Ihm gegenüber noch nicht einmal in Worten Ehrfurcht zeigten. Jene gehen durch das Gesetz zugrunde, weil sie unter dem Gesetz gesündigt haben. Während ihrer Verurteilung wird ihnen das Gesetz nicht zitiert, da sie sich nicht bemühten, es zu erfüllen. Ein Fürst, der ein irdisches Gemeinwesen verwaltet, bestraft einen Bürger, der zu Hause Unrecht tut, anders als einen Feind, der in der Fremde Krieg führt. Im ersten Fall berücksichtigt er dessen Rechte und verurteilt ihn aufgrund gerechter Vorwürfe. Gegen einen Feind hingegen führt er Krieg: Er setzt Instrumente der Zerstörung ein und fügt ihm die Qualen zu, die seine Bosheit verdient. Er untersucht jedoch nicht, welche Strafe das Gesetz für sein Vergehen vorsieht. Denn es ist nicht notwendig, dass die Verdammung dessen, der niemals vom Gesetz erfasst wurde, durch das Gesetz geschieht. Beim Jüngsten Gericht wird daher sowohl derjenige für seine Handlungsweise niedergeschmettert werden, die nicht mit seinem Glaubensbekenntnis übereinstimmte, als auch derjenige zugrunde gehen – und das ohne gerichtliches Urteil –, der sich nicht dem Gesetz des Glaubens unterstellte.“